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Neue Richtlinien für den EU-Versand

Handel in der EU wird für B2C einfacher

DISCLAIMER: Dieser Text ist keine Rechtsberatung. Hiermit machen wir auf wichtige Änderungen aufmerksam, die Onlinehändler betreffen, die auch an Endkunden (B2C) in der EU verkaufen. Sollten Sie den Eindruck haben, betroffen zu sein, sprechen Sie auf jeden Fall Ihren Steuerberater an!

Der Handel innerhalb der EU wurde am 1. Juli einfacher. Seit dem gelten in der EU neue, einheitliche Umsatzsteuerbestimmungen beim Verkauf von Waren an Privatkund*innen (B2C). Zusätzlich wurde durch ein neues Verfahren die Abfuhr der Steuer viel einfacher.

Bisher hatte jedes EU-Mitglied unterschiedliche Umsatzschwellen. Diese bestimmten, ab wann die Umsatzsteuer im entsprechenden EU-Land abzuführen war. Alles was darunter lag, versteuerte man Monat für Monat in Deutschland. Doch diese Regeln haben jetzt ein Ende.

Einheitlicher Schwellenwert für Handel in der EU

Seit dem 1. Juli gelten in der EU einheitliche Lieferschwellen. Diese liegen jetzt bei einem Jahresumsatz von 10.000 Euro innerhalb der EU. Ab diesem Wert ist die jeweilige Umsatzsteuer in belieferten EU-Mitgliedern abzuführen. Gleichzeitig wird die Anmeldung der Umsätze und die Abfuhr der Steuer durch ein zentrales Portal beim Bundeszentralamt für Steuern vereinfacht. Unternehmen registrieren sich dort einmalig. Im One-Stop-Shop-Verfahren melden teilnehmende Unternehmen die jeweiligen Quartalsumsätze und begleichen dort ebenfalls die fällige Steuer sofort.

Bei Nutzung des Portals entfallen die Registrierung in den jeweiligen EU-Staaten und ein dort ansässiger Steuerberater. Zwar sind jetzt die Schwellenwerte niedriger, aber durch die quartalsweise Abrechnung ist die Stundung der Steuern quasi möglich. Kosten für Steuerberater in anderen EU-Ländern fallen ebenfalls weg. Durch die digitale und automatische Anbindung fallen administrative Kosten und Zeitaufwand niedriger aus.

Achtung bei Fulfillment By Amazon (FBA)

Ein paar Dinge sind aber ernst zu nehmen. Die Umsatzsteuer muss entsprechend des jeweiligen Ziellandes im Onlineshop sowie auf der Rechnung ausgewiesen werden. Außerdem muss beachtet werden, dass die Umsätze je EU-Mitglied aufgeschlüsselt im Online-Portal angemeldet werden. Maßgebend für die Festlegung der Umsatzsteuer ist immer die Lieferadresse des Empfängers (Privat-Endkunde).

Wenn ein deutscher Onlineshop sein Versandlager ausschließlich in Deutschland hat und alle Kunden in der EU von dort beliefert, greifen die oben beschriebenen Fernverkaufsregelungen. In allen anderen Fällen empfehlen wir, dass diese auf jeden Fall mit einem fachkundigen Steuerberater besprochen werden.

Beim Versand innerhalb der EU gelten neue Schwellenwerte

In diesem Zusammenhang ist noch wichtig, dass Abwicklungen über große Dienstleister, wie Amazon (Fulfillment By Amazon – FBA), kompliziert werden können. Hier ist nämlich nicht immer klar, wo die Ware in Europa liegt. Sollte sich die gelagerte Ware über die EU verteilen muss genau geprüft werden, von wo nach wo Amazon die Ware an den Kunden liefert. Sollte also FBA oder jeder andere Fulfillment Dienstleister mit Lagern in der EU genutzt werden, ist eine Beratung durch den Steuerberater unbedingt notwendig.

Von diesen Regelungen sind Geschäfte zwischen Unternehmen (B2B) und Verkäufe ins EU-Ausland nicht betroffen. Aber auch hier gilt, dass im Zweifel der Rat eines Steuerberaters eingeholt werden sollte.

Alles eine Frage der Einrichtung

Damit Ihr Onlineshop fit für die EU und das neue Verfahren wird, muss er korrekt eingerichtet werden. Dann laufen auch nahezu alle Prozesse ohne manuelles Eingreifen automatisch ab. Das spart Zeit, Geld und Nerven.

Gerne helfen wir Ihnen dabei! Wir können Ihren bereits bestehenden Shop entsprechend umstellen oder Ihren neuen Onlineshop von Anfang an auf den EU-Handel zu optimieren.

Gerade bei der technischen Umsetzung ist eine fachgerechte Einrichtung Ihrer Unternehmenssoftware essentiell. Wir helfen Ihnen zum Beispiel in Bezug auf die korrekte Ausweisung der Mehrwertsteuer. Dazu richten wir Ihr System so ein, dass die Aufbereitung Ihrer Umsätze digital und automatisch erfolgt.

Auf Wunsch bereiten wir auch Ihre Produktbeschreibungen auf und erstellen diese gleich in den richtigen Sprachen. In diesen Fällen greifen wir bevorzugt auf Shopware zurück. Dieses System glänzt durch eine besonders einfache Internationalisierung. Zusammen mit der Warenwirtschaft microtech büro+ entsteht so ein hoch effizientes Shopsystem. Damit sind Sie bereit für alle Herausforderungen für einen erfolgreichen Handel in der EU.

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