Bei Preisnachlass neue Regeln
Wenn Sie als Onlinehändler einen Preisnachlass auf Ihre Produkte gewähren, müssen Sie seit dem 28. Mai 2022 neue Regeln für die Darstellung Ihrer Preise einhalten. Bei Rabattaktionen auf Ihre Produkte müssen Sie nun zusätzlich den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage vor der Aktion ausgewiesen. Leider kann weder Shopware noch microtech büro+ diese Angaben automatisch ausgeben. Wir haben dafür eine Lösung.
Wenn Sie mit Rabatten und Preisnachlässen arbeiten, gilt es als Händler vorsichtig zu sein. Seit dem 28. Mai 2022 gelten neue Regeln, die bei Preisen für mehr Transparenz sorgen sollen. Die neuen Regeln sind ganz einfach: Wenn ein reduzierter Preis für ein Produkt im B2C, also beim Verkauf an Endkunden, gelten soll, dann müssen Sie als Händler zusätzlich den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage vor dem Preisnachlass anzeigen. Diese Regel gilt in der ganzen EU.
Leider berechnen weder microtech büro+ noch shopware die niedrigsten Preise bei Rabattaktionen nicht automatisch. So bleibt dem Shopbetreiber nur die manuelle Pflege, was einen massiven Mehraufwand bedeutet.
Bei Preisnachlass automatisch niedrigsten Preis anzeigen lassen
Dabei sollte gerade diese Berechnung einfach und automatisch sein. Gerade weil die Regel ziemlich einfach und klar ist. Daher gibt es für das ERP Tool von hampe ein zusätzliches Modul. Als Nutzer des ERP Tools können Sie dieses Modul zusätzlich bei uns buchen. Unser Tool analysiert die History-Preisdaten, sortiert sie und gibt dann die korrekten Preise im Shop aus. Das ganze läuft automatisch während der Datenaktualisierung zwischen den Systemen ohne dass Sie etwas tun müssen. So bleibt der Shop rechtssicher, wenn Rabattaktionen und reduzierte Preise zum Marketingtool Ihres Shops gehören.
Für weitere Fragen kontaktieren Sie uns direkt unter 0800 0 660 680 oder via E-Mail an kontakt@hampe.net. Zusammen besprechen wir, wie dieses Script in Ihren Onlineshop integriert werden kann.
DISCLAIMER: Dieser Text ist keine Rechtsberatung. Hiermit machen wir auf wichtige Änderungen aufmerksam, die Onlinehändler betreffen, die auch an Endkunden (B2C) in der EU verkaufen. Sollten Sie den Eindruck haben, betroffen zu sein, sprechen Sie auf jeden Fall Ihren Anwalt an!
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