Diese Bedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Verträge über Lieferungen oder sonstige Leistungen, die wir mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend als Kunde bezeichnet) abschließen. Entgegenstehende AGB des Kunden werden nur dann Vertragsgegenstand, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
Alle Angebote erfolgen freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn wir den Auftrag des Kunden schriftlich bestätigen.
Unsere Angebote richten sich ausschließlich an Gewerbetreibende und Unternehmen.
Beim Erwerb von Standardsoftware liefern wir das jeweilige Programmpaket in der Version und in dem Umfang, die vom Hersteller aktuell freigegebenen sind. Die dem Kunden eingeräumten Nutzungs- recht an der Standardsoftware richten sich nach den Lizenzbedingungen des Herstellers. In den meisten Fällen verlangt der Hersteller, dass mit ihm diesbezüglich ein ausdrücklicher Lizenzvertrag abgeschlossen wird. Ohne den Abschluss einer solchen Lizenzvereinbarung ist die Nutzung der Software nicht möglich. Über die jeweiligen Lizenzbedingungen des Herstellers informieren wir gerne. Die Installation der Software erfolgt nur dann durch uns, wenn dies ausdrücklich schriftlich beauftragt wurde. Die Lizenzvereinbarung gilt auch bei einer Installation durch uns ausschließlich zwischen dem Lizenzgeber und dem Kunden. Ebenso richten sich etwaige Änderungen allein nach diesem Lizenz- vertrag, so dass wir insbesondere lizenzvertragliche Nutzungseinschränkungen nicht zu vertreten haben.
Soweit in diesen Regelungen Schriftform verlangt wird, ist auch Textform, insbesondere Telefax und Email ausreichend, soweit nicht gesetzlich eine andere Form vorgeschrieben ist.
Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berühren die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Sie haben nicht die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen sind so umzudeuten, dass der mit ihnen beabsichtigte wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Ist eine Umdeutung unmöglich, sind die Parteien verpflichtet eine Abrede zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung möglichst nahekommt.
Hamburg | Kiel | Berlin
Systemhaus Hampe e.K.
Muhliusstraße 67
D-24103 Kiel
FreeCall: 0800 0 660 680
E-Mail: kontakt@hampe.net
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